Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin: Ein EU-Importverbot für illegal geschlagenes Holz liegt in weiter Ferne. Dies muss man angesichts der Antworten der Bundesregierung auf unsere Fragen zum illegalen Holzhandel annehmen. Denn die Bundesregierung hält ein Importverbot für ungeeignet, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen. Damit versperrt sie trotz aller Lippenbekenntnisse den Weg zu einem wirksamen Urwaldschutz in der EU, während es selbst im US-Senat Initiativen für ein Importverbot für illegales Holz gibt. In der Debatte um ein nationales Besitz- und Handelsverbot für illegales Holz verwies die Bundesregierung noch auf die EU-Hoheit in dieser Frage. Nunmehr erweist sich, dass dies offensichtlich nur ein Ablenkungsmanöver war, das verdecken sollte, dass sie nie vorhatte, ein Importverbot für illegal geschlagenes Holz zu erlassen. Jeder, der das Tempo der Entwaldung in bestimmten Weltregionen betrachtet, schüttelt den Kopf. Bald brauchen wir über den Schutz der Urwälder und die sinnvollen Instrumente dafür nicht mehr nachzudenken. Den Wald gibt es dann nicht mehr. Die Fortschritte in der EU sind bescheiden – eine europäische Vorreiterrolle wird nicht sichtbar. Denn die EU kommt mit ihren Verhandlungen über die sogenannte FLEGT-Partnerschaftsabkommen zur Verhinderung des Handels mit illegal geschlagenem Holz nur sehr langsam voran. Schlimmer noch: Sie verhandelt immer noch mit nur fünf Ländern (Malaysia, Indonesien, Ghana, Kongo-Brazzaville und Kamerun) über den Abschluss solcher Abkommen. Damit wird allenfalls ein Bruchteil der Holzimporte aus Urwäldern in die EU von der FLEGT-Verordnung erfasst. Das bedeutet, dass die EU weitere Maßnahmen ergreifen muss. Notwendig wäre ein generelles Importverbot für illegales Holz. Anstatt den vollmundigen Äußerungen zur Notwendigkeit des Urwaldschutzes nun Taten folgen zu lassen, tritt die Bundesregierung nicht als treibende Kraft auf, sondern will die Vorschläge der EU-Kommission zur Fortentwicklung von FLEGT abwarten und sich erst danach eine Meinung bilden. Vorschläge hat die EU allerdings erst für 2008 angekündigt. In der Debatte um ein nationales Besitz- und Handelsverbot für illegales Holz – das sogenannte Urwaldschutzgesetz – hatten die Koalitionsfraktionen noch angekündigt, sich in der EU für eine Verschärfung und Fortentwicklung der EU-Maßnahmen einzusetzen. Bundesumweltminister Gabriel sprach sich dafür aus, die europäische FLEGT-Verordnung in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern. Davon will die Bundesregierung heute nichts mehr wissen. Mit Verweis auf die noch nicht gefassten EU-Beschlüsse lehnt es die Bundesregierung auch ab, zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, die im Mai 2008 in Bonn stattfinden wird, Maßnahmen zur multilateralen Regelung des Handels mit illegalen Holzprodukten initiieren. Auch damit setzt sich die Bundesregierung über die Ankündigungen der Koalitionsfraktionen hinweg, die diese in der Debatte zum Urwaldschutz gemacht hatten. Sie hatten angekündigt, den Urwaldschutz im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz zu einem Schwerpunktthema zu machen. Wer seine Hoffnung in Sachen Urwaldschutz auf die schwarz-rote Bundesregierung gesetzt hatte, wird angesichts der in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen ein weiteres mal tief enttäuscht.
Regenwald-Institut e.V.
Institut für angewandten Regenwaldschutz
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