In Brasilien hat ein Regionalgerichtshof den Kongressbeschluss zum Bau des umstrittenen Wasserkraftwerkes Belo Monte im Amazonas-Gebiet für rechtmäßig erklärt. Das Richtergremium wies eine Klage der Staatsanwaltschaft zurück, die wegen mangelnder Anhörungsverfahren vor dem Beschluss im Jahr 2005 die Verfassung verletzt sah. Zudem sei gegen die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz indigener Gemeinschaften verstoßen worden. Das sah Richterin Maria do Carmo Cardoso allerdings anders. Sie gab am Mittwoch mit ihrer Stimme den Ausschlag für die 2:1-Entscheidung des Gerichts. “Der Zeitpunkt der Anhörung steht nicht im Verfassungstext. … Sie (die Anhörung) ist nicht bindend, sondern rein informativ”, begründete die Juristin ihr Urteil. Es komme zudem überhaupt nicht darauf an, dass die Anhörung vor der Beschlussfassung vorgenommen werde. Vielmehr sei ausreichend, wenn dies vor der Umsetzung des Projektes geschehe. Gegen das Milliarden-Vorhaben im Bundesstaat Para sind noch gut ein Dutzend Klagen anhängig. Belo Monte wäre mit einer Leistungskapazität von 11.233 Megawatt das drittgrößte Wasserkraftwerk der Welt, nach dem Drei-Schluchten- Staudamm in China und dem binationalen Itaipú-Werk an der Grenze Brasiliens zu Paraguay. Die Regierung hält das geplante Werk am Xingu-Fluss zur Energiesicherung für notwendig. Kritiker fürchten die Umsiedlung Zehntausender Menschen. Mehr als 500 Quadratkilometer Fläche sollen überflutet werden. Quelle: (APA)
Regenwald-Institut e.V.
Institut für angewandten Regenwaldschutz
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